30. März 2018: Immer mehr Flugverkehr

 

Seit 18 Jahren will der Flughafen Wien-Schwechat eine dritte Start- und Landepiste errichten, scheiterte aber bisher an den Gegnern. Sie argumentieren z. B. mit Lärmbelastung und anderen Gefahren beim Überfliegen von Wien. Zuletzt gab es 2017 eine Ablehnung durch das Bundesverwaltungsgericht.

 

Heuer am 29. März ist jedoch die Betreibergesellschaft des Flughafens ihrem Ziel ein Stück näher gekommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat im zweiten Anlauf den Ausbau genehmigt. Fix ist aber das umstrittene Projekt noch lange nicht. Denn zum einen haben die Richter Auflagen erteilt, zum anderen können die Gegner noch Rechtmittel ergreifen.

 

Februar 2017: Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Großinvestition mit der Begründung ab, dass die höhere CO2-Belastung nicht zu verantworten sei:

 

Der Senat, der aus drei Richtern bestand, ist nach Abwägung der öffentlichen Interessen zum Ergebnis gekommen, dass das öffentliche Interesse am Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels, insbesondere durch die hohe CO2-Belastung, höher zu bewerten ist als die positiven öffentlichen (standort- und arbeitsmarkt-politischen) Interessen an der Verwirklichung des Vorhabens samt zusätzlichem Bedarf.

Näheres dazu: https://ksi.jimdo.com/aktuell/news/9-februar/   

 

Der Flughafen-Vorstand hatte daraufhin Beschwere beim Verfassungsgerichtshof eingelegt und Recht bekommen. Der hatte im Juni die Entscheidung der Verwaltungsrichter aufgehoben und sie aufgefordert, neuerlich über die Beschwerden der Flughafen-Anrainer zu entscheiden, was nun erfolgt ist.

 

Die Höchstrichter hatten in ihrem Erkenntnis argumentiert, dass das Bundesverwal-tungsgericht den Klimaschutz und Bodenverbrauch „in verfassungswidriger Weise in seine Interessensabwägung einbezogen“ habe. Damit hat der Verfassungsgerichtshof den Rahmen für die Berücksichtigung öffentlicher Interessen neu definiert, was wiederum das Verwaltungsgericht dazu veranlasste, das vom Flughafen eingereichte Projekt nochmals im Detail zu prüfen.

 

Eine Vermutung ist nicht von der Hand zu weisen: Man lasse so lange abstimmen, bis das Ergebnis passt.

 

Das Bundesverwaltungsgericht begründet die Tatsache, dass die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten dritten Start- und Landebahn am Flughafen „bestätigt“ wurde, damit, dass neben den CO2-Emissionen insbesondere auch der Bedarf nach einer weiteren Start- und Landebahn geprüft wurde. Allerdings müssten Auflagen bezüglich Fristen und in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Fluglärm oder beim Baustellenstaub erfüllt werden. Eine Auflage fordert z. B., dass innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Piste CO2-Neutralität erreicht werden müsse. Eine weitere Auflage verlangt die Reduktion der CO2-Emissionen um 30.000 Tonnen, bezogen auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur.

 

Der Klimaschutz im umfassenden Sinn ist allerdings in der Urteilsbegründung dezidiert kein Thema mehr. Die Wachstumsideologie und das Prestigedenken haben gesiegt.

 

 

Der Flugverkehr wird gegenüber anderen Verkehrsträgern massiv gefördert:

 

  • Die Flugticketabgabe wurde gesenkt.

  • Auf Tickets für internationale Flüge (also für die meisten Flüge überhaupt) wird keine Mehrwertsteuer eingehoben. Bahntickets, also Tickets für die Nutzung des umweltfreundlichen Verkehrsmittels Bahn, sind hingegen mehrwertsteuerpflichtig.

  • Für den Flugzeugtreibstoff Kerosin ist keine Mineralölsteuer zu entrichten, für Benzin, Diesel und Heizöl hingegen schon.

    Mehr zur Steuerbegünstigung für Kerosin und Grafik in Großansicht      

 

Umgekehrt müsste es sein:

 

- Höhere steuerliche Belastung des Flugverkehrs, steuerliche Entlastung des Bahnverkehrs!

 

- Forcierter Ausbau des hochrangigen Bahnnetzes - statt Errichtung einer dritten Start- und Landebahn in Schwechat!

 

Denn für den kontinentalen Fernverkehr muss in zunehmendem Maße die Bahn genutzt werden, nicht das Flugzeug.